Pressemitteilung des Juso-Kreisverbandes

Veröffentlicht am 12.04.2007 in Pressemitteilungen
 

Jusos positionieren sich inhaltlich zur Streichung des Kronzeugenparagraphen

Der Juso-Kreisvorstand wird bei der Landesdelegiertenkonferenz von 28.- 29. April 2007 in Aachen einen Antrag zur Kronzeugenregelung im Betäubungsmittelgesetz stellen. Beantragt wird, die Streichung des § 31 BtMG zu verfolgen, wie auch eine Verankerung eines Kronzeugenparagraphen im Strafgesetz oder in anderen Gesetzestexten zu verhindern.

In §31 BtMG ist festgelegt, dass das ein Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern kann oder von einer Strafe absehen, wenn ein Täter durch die freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beiträgt, dass die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden kann.

Die Jusos begründen ihren Antrag indem sie klarstellen, dass es Ziel eines solchen Paragraphen war, Drogenringe zu sprengen und an wichtige Informationen heranzukommen. Dieses Ziel sehen die Jusos als verfehlt. Frederic Striegler meint, dass ein solcher „Kronzeugenparagraph“ einzig das Denunziantentum fördert. „Große Fische“ werden mit diesem Paragraphen meist nicht gefunden.
Die Jusos sind der Meinung, dass mehr Präventionsmaßnahmen in den Schulen notwendig sind um die Heranwachsenden über die Konsequenzen von Drogenkonsum aufzuklären. Striegler ist der Auffassung, dass vor allem mehr Schulsozialarbeiterstellen an Schulen dazu beitragen können, die Jugendlichen vor Drogenkonsum zu schützen. Vorstandskollegin Schreiber meint außerdem, dass die momentane Lage der Schulsozialarbeiter zu ausgelastet ist um aktive Präventionsmaßnahmen ins Leben rufen zu können und so für eine Senkung des Drogenkonsums zu sorgen. Der Kronzeugenparagraph ist letztendlich nur eine Überlastung von Staatsanwaltschaft und Gerichten und sorgt nicht dafür, das Drogenproblem aktiv zu bekämpfen.